Jede Jugendfeuerwehr hat einen gewählten Jugendausschuss, der aus den Ämtern des Jugendgruppensprechers und dessen Stellvertreter, Schriftführer und Kassierer besteht. Jedes Amt wird von einem Jugendfeuerwehrmitglied besetzt. Dieses Mitglied wird bei der Jahreshauptversammlung von den Jugendlichen gewählt und übernimmt dann die Verantwortung und Rolle seines Amtes für jeweils ein Jahr.